Exoskelette im Betrieb testen

 Exoskelette im Betrieb testen: So gehen Sie vor

Ein Exoskelett sollte vor der betrieblichen Einführung unter realistischen Bedingungen getestet werden. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob sich das System angenehm anfühlt. Ein systematischer Test muss zeigen, ob das Exoskelett zur Tätigkeit, zu den Beschäftigten und zum Arbeitsumfeld passt und ob es die vorgesehene Unterstützung bietet, ohne neue Probleme zu verursachen.

Dafür braucht es einen geplanten Testablauf mit definierten Zielen, geeigneten Testpersonen und dokumentierten Ergebnissen. Eine kurze Vorführung oder ein einmaliges Probetragen reicht für eine belastbare betriebliche Entscheidung in der Regel nicht aus.

Die DGUV Information 208-062 „Mensch und Arbeitsplatz – Auswahl und Einsatz von Exoskeletten“ beschreibt einen strukturierten Prozess aus Vorbereitung, Erprobung und Auswertung. Ergänzt wird dieser Prozess durch Checklisten zur Tätigkeit, zum Arbeitsumfeld und zur Unternehmenskultur sowie durch Bewertungsmethoden und Fragebögen.

Warum ein kurzer Produkttest nicht ausreicht

Beim ersten Anlegen lassen sich Passform, Gewicht und Handhabung grob beurteilen. Viele entscheidende Eigenschaften zeigen sich aber erst während der tatsächlichen Arbeit.


Ein Exoskelett kann beispielsweise eine Haupttätigkeit unterstützen, gleichzeitig aber beim Gehen, Sitzen, Treppensteigen, Fahren eines Flurförderzeugs oder Aufheben von Gegenständen stören. Auch Druckstellen, Wärmestau, eingeschränkte Bewegungen oder zusätzlicher Einstellbedarf werden möglicherweise erst nach längerer Nutzung sichtbar.


Deshalb müssen bei der Auswahl sowohl die zu unterstützende Haupttätigkeit als auch relevante Nebentätigkeiten betrachtet werden. Die DGUV nennt ausdrücklich die Kompatibilität mit Werkzeugen und weiteren Hilfsmitteln als Bestandteil der Systemauswahl.

Was muss vor dem Exoskelett-Test geklärt werden?

Am Anfang steht nicht die Wahl eines Exoskeletts, sondern die Beschreibung des Arbeitsplatzes. Das Testteam sollte ermitteln, welche Belastung reduziert werden soll und bei welchen Bewegungen sie auftritt.
Relevante Ausgangsfragen sind:

  • Welche Körperregion ist vorrangig belastet?
  • Welche Bewegungen oder Körperhaltungen treten auf?
  • Werden Lasten gehoben, gehalten, getragen, gezogen oder geschoben?
  • Wird über Schulter- oder Kopfhöhe gearbeitet?
  • Wie lange und wie häufig tritt die Belastung auf?
  • Welche Werkzeuge werden verwendet?
  • Gibt es bereits technische oder organisatorische Verbesserungsmöglichkeiten?

Exoskelette sind im Arbeitsschutz als personengebundene Maßnahme einzuordnen. Nach der dargestellten Maßnahmenhierarchie sollten substituierende, technische und organisatorische Lösungen vorrangig geprüft werden.
Die Frage lautet deshalb nicht nur: „Welches Exoskelett möchten wir testen?“ Sie lautet zunächst: „Welches betriebliche Belastungsproblem möchten wir untersuchen?“

 Haupt- und Nebentätigkeiten berücksichtigen

Ein Exoskelett muss die gewünschte Bewegung unterstützen, ohne andere notwendige Arbeitsschritte unvertretbar zu erschweren. Dazu muss der vollständige Arbeitsablauf erfasst werden.


Neben der eigentlichen Haupttätigkeit können beispielsweise folgende Situationen relevant sein:

  • Gehen und Treppensteigen
  • Sitzen oder Arbeiten im Knien
  • Arbeiten in engen Bereichen
  • Werkzeugwechsel
  • Bedienung von Maschinen oder Kommunikationsmitteln
  • Fahren von Flurförderzeugen
  • Wechsel zwischen Arbeitsstationen
  • Pausen und Arbeitsplatzunterbrechungen
  • schnelles Ablegen in einer Gefahrensituation


Die DGUV nennt für die funktionale Bewertung unter anderem eigenständiges An- und Ablegen, Bedienbarkeit, Deaktivierung der Unterstützung, Gehen, Kniebeugen, Sitzen und Bewegungen der Arme.

Ziele und Erfolgskriterien festlegen

Vor Beginn muss feststehen, was der Test beantworten soll. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass nach der Erprobung viele Eindrücke vorliegen, aber keine klare Entscheidung möglich ist.


Mögliche Testziele sind:

  • Passt der Unterstützungsbereich zur belastenden Bewegung?
  • Empfinden die Testpersonen die Tätigkeit als weniger belastend?
  • Bleibt die erforderliche Bewegungsfreiheit erhalten?
  • Ist das System mit Werkzeugen, Arbeitskleidung und Schutzausrüstung kompatibel?
  • Können die Testpersonen es selbstständig anlegen, einstellen und ablegen?
  • Treten Druckstellen, Hautreizungen oder neue Beschwerden auf?
  • Wird das System freiwillig über die vorgesehene Einsatzdauer genutzt
  • Bleiben Arbeitsqualität und sichere Ausführung erhalten?
    Die konkreten Zielbereiche müssen betrieblich vorab festgelegt werden. 

Die DGUV empfiehlt, bei der Auswertung zu definieren, welche Eigenschaften betrachtet werden, wo die Zielbereiche für das jeweilige Tätigkeitsprofil liegen und wie die Systeme anhand dieser Eigenschaften bewertet werden.

 Exoskelette systematisch testen: sieben Schritte

Schritt 1

Testteam zusammenstellen

Die Erprobung sollte nicht allein durch Einkauf oder Produktionsleitung gesteuert werden. Beteiligt werden sollten insbesondere die vorgesehenen Anwender sowie die im Unternehmen zuständigen Arbeitsschutz- und Ergonomie-Funktionen.

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall nennt Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärztin oder Betriebsarzt, Betriebsrat und weitere Fachleute als einzubeziehende Beteiligte.

Welche Rollen für einen konkreten Betrieb erforderlich sind, hängt von dessen Organisation ab. Wichtig ist, dass technische, ergonomische, arbeitsmedizinische und anwenderbezogene Perspektiven berücksichtigt werden.

Schritt 2

Geeignete Tätigkeiten auswählen 

Nicht jeder körperlich belastende Arbeitsplatz ist automatisch für ein Exoskelett geeignet. Die Tätigkeit muss zum Unterstützungsprinzip des Systems passen.

Ein rückenunterstützendes System sollte nicht allein deshalb ausgewählt werden, weil an einem Arbeitsplatz Lasten bewegt werden. Entscheidend ist, ob die konkrete Rumpfbewegung oder Körperhaltung tatsächlich in den Unterstützungsbereich des Systems fällt. Entsprechendes gilt für Schulter-, Arm-, Hand- oder Beinunterstützung.

Die Auswahl sollte deshalb auf einer Tätigkeitsanalyse und der Identifikation der vorrangig belasteten Körperregion beruhen.

Schritt 3

Anforderungen an das Exoskelett definieren 

Aus der Tätigkeitsanalyse entsteht ein Anforderungsprofil. Darin werden die benötigte Unterstützung und die betrieblichen Rahmenbedingungen beschrieben. Das Profil kann folgende Punkte enthalten: 

  • zu unterstützende Körperregion und Bewegung, passive oder aktive Unterstützung, 
  • erforderliche Einstellbereiche, Körpergrößen der vorgesehenen Nutzergruppe, 
  • Kompatibilität mit Werkzeugen und Schutzausrüstung, Bewegungen, die weiterhin möglich sein müssen, 
  • Bedingungen wie Staub, Nässe oder Außeneinsatz, Anforderungen an Reinigung und Hygiene, schnelles An- und Ablegen, 
  • Wartung und Verfügbarkeit, 

Die Entscheidungsmatrix der BG BAU gliedert die Vorauswahl unter anderem in Sicherheit, Arbeitsaufgabe, Komfort und Passform, Wartung und Pflege, Schulung und Unterweisung sowie Kosten.

Schritt 4

Beschäftigte einweisen und Systeme anpassen

Vor dem eigentlichen Test müssen die Testpersonen in die sichere und bestimmungsgemäße Verwendung eingewiesen werden. Außerdem muss das System individuell eingestellt werden. Dabei sollten mindestens folgende Fragen geklärt werden: 

  • Wie wird das System angelegt und abgelegt? 
  • Wie wird es an die Körpermaße angepasst?
  • Wie lässt sich die Unterstützung einstellen oder deaktivieren?
  • Für welche Tätigkeiten ist es vorgesehen? 
  • Für welche Situationen ist es nicht geeignet?
  • Was ist bei Druckstellen, Schmerzen oder technischen Problemen zu tun
  • Wer ist während der Testphase Ansprechpartner? 

Die BG BAU nennt die Einweisung der Testpersonen und die individuelle Anpassung der Testmodelle ausdrücklich als Voraussetzung des Praxistests. 

Schritt 5

Vorversuch unter kontrollierten Bedingungen

Vor der Nutzung im vollständigen Arbeitsprozess empfiehlt sich ein begrenzter Vorversuch. Dabei können sich die Testpersonen mit Handhabung und Unterstützungswirkung vertraut machen.

Der Vorversuch sollte typische Bewegungen sowie sicherheitsrelevante Situationen enthalten. Dazu zählen beispielsweise An- und Ablegen, Gehen, Sitzen, Treppensteigen, Bücken, Werkzeugzugriff und das schnelle Ablegen.

Die DGUV unterscheidet in ihrem Auswahlprozess Vor- und Haupttests und sieht Erprobungen am realen Arbeitsplatz oder, wenn dies organisatorisch nicht möglich ist, an einem simulierten Arbeitsplatz beziehungsweise in einem realitätsnahen Testparcours vor.

Schritt 6

Praxistest im Betrieb durchführen

Der Haupttest sollte möglichst am vorgesehenen Arbeitsplatz und unter realen Bedingungen stattfinden. Nur so lässt sich erkennen, wie das Exoskelett mit Arbeitsablauf, Werkzeugen, Wechselbewegungen, Umgebungsbedingungen und zeitlicher Belastung zusammenspielt.
Die Testpersonen sollten das System über die festgelegten Einsatzsituationen hinweg nutzen. Abweichungen und Unterbrechungen sind ebenfalls aufschlussreich. Wenn das Exoskelett abgelegt wird, sollte dokumentiert werden, wann und warum dies geschieht.

Die DGUV empfiehlt ein systematisches Vorgehen und bezeichnet Test- und Erprobungsphasen als geeignete Möglichkeit, Unterstützungseffekte zu bewerten. Objektive und subjektive Verfahren sollen nach Möglichkeit kombiniert werden, um ein umfassenderes Gesamtbild zu erhalten.

Schritt 7

Ergebnisse auswerten und entscheiden

Nach dem Test werden die Ergebnisse mit den vorab definierten Zielen verglichen. Dabei sollten nicht nur Durchschnittswerte betrachtet werden. Einzelne ernsthafte Sicherheitsprobleme, Beschwerden oder Unvereinbarkeiten können unabhängig von anderen positiven Bewertungen entscheidend sein.
Mögliche Entscheidungen sind:

  • Das System eignet sich für die untersuchte Tätigkeit.
  • Das System eignet sich nur für bestimmte Teiltätigkeiten.
  • Einstellungen, Schulung oder Testbedingungen müssen angepasst werden.
  • Ein anderes Modell sollte getestet werden.
  • Ein Exoskelett ist für diesen Arbeitsplatz nicht geeignet.
  • Andere technische oder organisatorische Maßnahmen sind vorzuziehen

Ein negatives Testergebnis ist nicht automatisch ein gescheitertes Projekt. Es kann verhindern, dass ein ungeeignetes System beschafft und später nicht genutzt wird.

Wie lange sollte ein Exoskelett getestet werden?

Eine universell passende Testdauer lässt sich nicht seriös für alle Betriebe und Tätigkeiten festlegen. Die erforderliche Dauer hängt unter anderem davon ab, wie häufig die relevante Tätigkeit vorkommt, wie stark Arbeitsabläufe wechseln und wie viele vorgesehene Nutzer einbezogen werden.

Die Entscheidungsmatrix der BG BAU empfiehlt für einen realistischen Eindruck einen begleiteten Praxistest über einen hinreichend langen Zeitraum von mindestens zwei Wochen.

Diese Mindestdauer ist ein sinnvoller Orientierungswert, aber kein universeller Nachweis für die langfristige Eignung. Der Test sollte alle typischen Situationen enthalten, die für die Entscheidung relevant sind. Wenn bestimmte Arbeitsvorgänge nur selten vorkommen, unterschiedliche Schichtbedingungen bestehen oder mehrere Personengruppen das System nutzen sollen, ist eine längere oder ergänzende Testphase sinnvoll.

Entscheidend ist daher nicht nur die Zahl der Tage. Entscheidend ist, ob der Test einen repräsentativen Ausschnitt des tatsächlichen Arbeitsalltags abbildet.

 Welche Ergebnisse gelten als erfolgreich? 

Ein allgemeiner Grenzwert, ab dem ein Exoskelett als erfolgreich getestet gilt, ist nicht festgelegt. Die Erfolgskriterien müssen vor dem Test aus den betrieblichen Anforderungen abgeleitet werden. Ein positives Gesamtergebnis sollte mehrere Dimensionen berücksichtigen.

 Sicherheit und Eignung

Das Exoskelett muss bestimmungsgemäß eingesetzt werden können. Es darf erforderliche Schutzmaßnahmen, Fluchtwege, Erste-Hilfe-Maßnahmen oder sicherheitskritische Bewegungen nicht unvertretbar beeinträchtigen. Der Einsatz muss außerdem in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

Wahrgenommene Unterstützung

Die Testpersonen sollten die Unterstützung bei der festgelegten Zieltätigkeit nachvollziehbar wahrnehmen. Diese Bewertung sollte sich auf die zuvor bestimmte Bewegung oder Körperregion beziehen, nicht auf ein allgemeines Gefühl von „leichterem Arbeiten“.

Gebrauchstauglichkeit und Bewegungsfreiheit

Die vorgesehenen Haupt- und Nebentätigkeiten müssen ausführbar bleiben. Dazu gehören je nach Arbeitsprofil beispielsweise Gehen, Bücken, Sitzen, Treppensteigen, Greifen, Werkzeugzugriff und Bewegungen in engen Bereichen.

 Tragekomfort und Passform

Das System muss individuell anpassbar sein und darf keine nicht akzeptablen Druckstellen, Hautreizungen oder Belastungen an anderen Körperstellen verursachen. Die DGUV führt Auswirkungen auf Haut, Weichteile und Gewebe ausdrücklich als Bewertungskriterium auf.

Akzeptanz und Nutzungsbereitschaft

Die Testpersonen sollten nicht nur nach ihrer allgemeinen Zufriedenheit gefragt werden. Aussagekräftiger sind konkrete Fragen:

  • Würden Sie das System bei dieser Tätigkeit freiwillig weiterverwenden?
  • In welchen Situationen möchten Sie es ablegen?
  • Welche Einstellung oder Produkteigenschaft müsste verbessert werden?
  • Empfinden Sie das System als Unterstützung oder als zusätzliche Einschränkung?

Fragebögen vor der Einführung, nach der ersten Nutzung und nach der Testnutzung sind Bestandteil der DGUV Information 208-062.

Arbeitsqualität und betriebliche Abläufe

Der Test sollte auch erfassen, ob sich Arbeitsqualität, Fehleranfälligkeit, sichere Ausführung oder Ablauf verändern. Eine Leistungssteigerung sollte dabei nicht als primäres Erfolgsziel formuliert werden. Die DGUV Information 208-062 spricht sich im Sinne von Sicherheit und Gesundheit gegen eine Leistungssteigerung durch den Exoskelett-Einsatz aus.

Definieren Sie vorab Muss-Kriterien und Bewertungskriterien. Sicherheitsrelevante Muss-Kriterien dürfen nicht durch gute Bewertungen in anderen Kategorien ausgeglichen werden. Bei Komfort, wahrgenommener Unterstützung und Bedienbarkeit kann dagegen eine gewichtete Gesamtbewertung sinnvoll sein.

 Welche Messmethoden eignen sich? 

Für innerbetriebliche Tests sind standardisierte Befragungen, strukturierte Beobachtungen und dokumentierte Nutzungserfahrungen besonders praktikabel. Wissenschaftliche Untersuchungen können zusätzlich objektive Messverfahren zur körperlichen Belastung einsetzen.

Die DGUV unterscheidet subjektive und objektive Verfahren. Subjektive Verfahren wie Befragungen eignen sich für innerbetriebliche Erprobungen. Objektive Verfahren zur Messung körperlicher Belastung kommen vorzugsweise bei wissenschaftlichen Feld- und Laboruntersuchungen zum Einsatz.
Im Idealfall werden beide Perspektiven kombiniert.

Für einen betrieblichen Praxistest können unter anderem
dokumentiert werden:

  • Bewertung vor dem ersten Tragen,
  • Eindruck nach der ersten Nutzung,
  • Bewertung nach der vollständigen Testphase,
  • wahrgenommene körperliche Beanspruchung,
  • Druckstellen oder Beschwerden,
  • Bewegungsfreiheit,
  • Passform und Einstellbarkeit,
  • Zeit und Aufwand für An- und Ablegen,
  • tatsächliche Nutzungsdauer,
  • Gründe für das Ablegen,
  • Vereinbarkeit mit Werkzeugen und Schutzausrüstung,
  • Arbeitsqualität und sicherheitsrelevante Beobachtungen.

Komplexe biomechanische Messungen sind keine allgemeine Pflicht. Solche Verfahren benötigen eine fachgerechte Planung und Auswertung.

Checkliste für den betrieblichen Exoskelett-Test

Die folgende kompakte Checkliste eignet sich als Grundlage. Sie ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch Herstellerangaben oder eine arbeitsmedizinische Beurteilung.

A. Vorbereitung

  • Das konkrete Belastungsproblem ist beschrieben.
  • Haupt- und Nebentätigkeiten sind erfasst.
  • Die vorrangig belastete Körperregion ist identifiziert.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen wurden geprüft.
  • Das Arbeitsumfeld wurde einschließlich
    Laufwegen, Maschinen und Umwelteinflüssen betrachtet.
  • Werkzeuge, Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung sind erfasst.
  • Ziele und Entscheidungskriterien wurden vor Testbeginn festgelegt. Zuständigkeiten und Ansprechpartner sind geklärt.
  • Die Gefährdungsbeurteilung wurde für den Test berücksichtigt.

B. Produktauswahl

  • Der Unterstützungsbereich passt zur
    Zielbewegung.
  • Größen- und Einstellbereiche passen zur vorgesehenen Nutzergruppe.
  • Das System ist mit persönlicher Schutzausrüstung und Arbeitsmitteln kompatibel.
  • Herstellerangaben und Einsatzgrenzen sind bekannt.
  • Reinigung, Wartung und Aufbewahrung sind geklärt.
  • Das System kann im Notfall schnell abgelegt werden.
  • Bei aktiven Systemen sind Betriebsdauer, Ladezeit und sichere Deaktivierung berücksichtigt.

C. Testpersonen und Einweisung

  • Die Teilnahme und die Rolle der Testpersonen sind transparent geklärt.
  • Die Testpersonen wurden sicher eingewiesen.
  • Jedes System wurde individuell angepasst.
  • Das selbstständige An- und Ablegen wurde geübt.
  • Ansprechpartner für Beschwerden und technische Fragen sind bekannt.
  • Rückmeldungen können offen oder vertraulich abgegeben werden.

D. Praxistest

  • Der Test findet möglichst am realen Arbeitsplatz statt.
  • Typische Haupt- und Nebentätigkeiten werden einbezogen.
  • Relevante Schicht- und Umgebungsbedingungen werden berücksichtigt.
  • Auffälligkeiten, Beschwerden und Abbrüche werden dokumentiert.
  • Gründe für das Nichttragen oder Ablegen werden erfasst.
  • Einstellungen und Anpassungen werden nachvollziehbar dokumentiert.
  • Die vorgesehenen Testzeitpunkte werdeneingehalten.

E. Auswertung

  • Sicherheit und Gefährdungen wurden bewertet.
  • Die Unterstützung der Zieltätigkeit wurde bewertet.
  • Bewegungsfreiheit und Gebrauchstauglichkeit wurden geprüft.
  • Passform und Tragekomfort wurden je Testperson erfasst.
  • Beschwerden und unerwünschte Auswirkungen wurden dokumentiert.
  • Kompatibilität mit Werkzeugen und Schutzausrüstung wurde bestätigt.
  • Akzeptanz und freiwillige Nutzungsbereitschaft wurden erfragt. Arbeitsqualität und Ablauf wurden berücksichtigt.
  • Das Ergebnis wurde mit den vorab festgelegten Kriterien verglichen.
  • Die Entscheidung sowie offene Maßnahmen wurden dokumentiert.

Diese Struktur greift die Themen der DGUV Information 208-062 und der Entscheidungsmatrix der BG BAU auf, und ist hier als verdichtete Zusammenfassung zu verstehen.

Allgemeine oder tätigkeitsspezifische Checkliste?

Die beste Lösung ist eine Kombination aus beiden.
Eine allgemeine Basis-Checkliste sorgt dafür, dass zentrale Themen wie Sicherheit, Gefährdungsbeurteilung, Einweisung, Passform, Notfall, Wartung und Dokumentation nicht übersehen werden. Sie schafft außerdem vergleichbare Bedingungen, wenn mehrere Systeme getestet werden.

Eine tätigkeitsspezifische Ergänzung bildet dagegen die tatsächlichen Anforderungen des Arbeitsplatzes ab. Sie sollte aus Tätigkeitsanalyse, Arbeitsumfeld und Testzielen abgeleitet werden.

Bei einem Arbeitsplatz mit Überkopfarbeit können beispielsweise Armbeweglichkeit, Werkzeugführung und Unterstützungswirkung in verschiedenen Arbeitshöhen im Mittelpunkt stehen. Bei Rumpfvorneigung oder Lastenhandhabung sind andere Bewegungsphasen und Nebentätigkeiten relevant. In engen Arbeitsbereichen müssen zusätzliche Kriterien wie Durchgänge, Anstoßen oder Bewegungswechsel beachtet werden.

Was passiert nach der Testphase?

Nach der Auswertung sollte kein automatischer Übergang zur Beschaffung erfolgen. Zunächst ist zu klären, ob das System:

  • unverändert geeignet ist,
  • nur für bestimmte Tätigkeiten geeignet ist,
  • mit anderen Einstellungen erneut getestet werden muss,
  • durch ein anderes Modell ersetzt werden sollte,
  • oder für den untersuchten Arbeitsplatz nicht geeignet ist.

Bei einem positiven Ergebnis sollten Einsatzbereich, Nutzergruppe, Einweisung, Anpassung, Aufbewahrung, Reinigung und Zuständigkeiten dokumentiert werden. Außerdem ist festzulegen, wie Erfahrungen nach der Einführung weiter erfasst werden.

Die Erprobung endet daher nicht ausschließlich mit „kaufen“ oder „nicht kaufen“. Sie liefert eine dokumentierte Grundlage für eine tätigkeitsbezogene Entscheidung.

Sie möchten Exoskelette unter realen Arbeitsbedingungen testen?

Mit einer strukturierten Tätigkeitsanalyse, passenden Testmodellen und klaren Bewertungskriterien lässt sich fundiert prüfen, welches Exoskelett zu Ihrem Betrieb passt. Lassen Sie sich bei Produktauswahl, Vorbereitung und Praxistest begleiten.

Fazit: Erst prüfen, dann auswählen

Ein guter Exoskelett-Test beantwortet nicht nur die Frage, welches Modell den besten ersten Eindruck macht. Er zeigt, ob ein System im tatsächlichen Arbeitsalltag sicher, handhabbar und dauerhaft geeignet ist.
Dafür braucht es vier Grundlagen:

  • eine genaue Tätigkeits- und Arbeitsplatzanalyse,
  • vorab definierte Testziele,
  • einen ausreichend langen Praxistest mit den Beschäftigten,
  • eine dokumentierte Auswertung anhand betrieblicher Kriterien.

Eine allgemeine Checkliste bildet den Rahmen. Die eigentliche Entscheidung benötigt jedoch immer tätigkeitsspezifische Kriterien. Nur so entsteht aus einem Probetragen eine belastbare betriebliche Erprobung.

FAQ zum Testen von Exoskeletten

Wie lange sollte ein Exoskelett im Betrieb getestet werden?

Die BG BAU nennt für einen begleiteten Praxistest mindestens zwei Wochen als Orientierung. Der Test muss zugleich lang genug sein, um typische Tätigkeiten und Bedingungen abzubilden. Eine universell ausreichende Maximaldauer ist in den ausgewerteten Quellen nicht festgelegt.

Reicht es, wenn ein Beschäftigter das Exoskelett testet?

Ein einzelner Test kann eine individuelle Eignung zeigen, bildet aber Unterschiede bei Körpermaßen, Passform und Arbeitsweise nicht umfassend ab. Wie viele Personen erforderlich sind, kann man nicht pauschal sagen, aber die späteren Nutzergruppen müssen angemessen repräsentiert sein.

Muss der Test am realen Arbeitsplatz stattfinden?

Die Erprobung sollte idealerweise direkt am betroffenen Arbeitsplatz erfolgen. Wenn dies organisatorisch nicht möglich ist, nennt die DGUV einen simulierten Arbeitsplatz oder einen Testparcours mit realitätsnahen Arbeitsabläufen und funktionalen Tests als Alternative.

Welche Kriterien sind am wichtigsten?

Zu den zentralen Kategorien gehören Sicherheit, Eignung für die Arbeitsaufgabe, Passform, Tragekomfort, Bewegungsfreiheit, Gebrauchstauglichkeit, Kompatibilität mit Werkzeugen und Schutzausrüstung sowie Akzeptanz. Welche Kriterien im Einzelfall ausschlaggebend sind, muss vor dem Test aus dem Tätigkeitsprofil abgeleitet werden.

Wann sollte ein Test abgebrochen werden? 

Verbindliche allgemeine Abbruchgrenzen sind nicht festgelegt. Beschwerden, Hautverletzungen, sicherheitsrelevante Einschränkungen oder technische Probleme müssen jedoch unmittelbar fachlich bewertet werden. Die DGUV empfiehlt eine arbeitsmedizinische Begleitung bereits während der Erprobung, damit Beschwerden frühzeitig erkannt werden.

Ist ein Test erfolgreich, wenn die Produktivität steigt?

Produktivität kann als betriebliche Beobachtung dokumentiert werden, sollte aber nicht das alleinige oder zentrale Erfolgskriterium sein. Die DGUV spricht sich ausdrücklich dagegen aus, mit dem Exoskelett eine Leistungssteigerung zulasten von Sicherheit und Gesundheit anzustreben.

Sie haben noch Fragen zu einem Exoskelett oder wollen eine Testphase anfragen?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! 

Diese Website ist durch hCaptcha geschützt und es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von hCaptcha.

Unsere Exoskelette

Neck Support
€175,00
Muscle Suit Soft Power
€1.495,00
BionicBack

hTRIUS

BionicBack
€2.880,00